11 Jul 2023
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Autor:
ots/red
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Immer mehr Investierende möchten, dass ihre Veranlagung auch Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt. Diesem Wunsch kommt die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) seit Anfang Juli im Sinne ihrer ersichertengemeinschaft nach: Neben Rendite, Risiko und Liquidität – dem klassischen Dreieck der Geldanlage –berücksichtigt die KSW ab sofort auch Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Pensionsvorsorge.
„Wir freuen uns, dass unser Anliegen jetzt umgesetzt wird, in unseren Varianten KSW-Classic, KSW-ausgewogen und KSW-dynamisch nun auch ESG-Kriterien zu berücksichtigen, also Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Sie berücksichtigen dabei Themen, die viele in diesem Zusammenhang für wichtig halten – wie zum Beispiel Investitionen in kontroverse Waffen, Rüstung oder fossile Energie zu vermeiden. In den investierten Unternehmen wird weiters auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten und gute Unternehmensführung geachtet“, erklärt KSW-Präsident Mag. Herbert Houf.
Neben diesen und anderen Kriterien für Einzeltitel gelten auch für die Veranlagung in Subfonds mit Beginn des dritten Quartals 2023 neue Vorgaben: „Auch Fonds, in welche die Manager:innen investieren, sollen explizit Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen“, so Herbert Houf weiter. Die EU-Offenlegungsverordnung hat dafür ransparenzvorgaben geschaffen, welche die Auswahl erleichtern. Die KSW-Fonds selbst wenden diesbezüglich den sogenannten Artikel 8 der Verordnung an.
Die ESG-Kriterien gelten für alle in KSW-Fonds investierten Unternehmen, staatsnahen Emittenten und Fonds. Geringfügige Ausnahmen gelten nur dann, wenn dies im Interesse der Rendite zugunsten der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zwingend erforderlich ist, damit beispielsweise bestimmte Assetklassen oder Unternehmen nicht vollkommen ausgeschlossen werden müssen.