Bereits zum sechsten Mal in Folge wurde die BKS Bank von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ausgezeichnet.

„Ein gesundes und motivierendes Arbeitsumfeld ist für uns selbstverständlich und ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Dass unser Engagement bereits zum sechsten Mal mit dem BGF-Gütesiegel gewürdigt wurde, freut uns sehr und bestärkt uns darin, diesen Weg konsequent weiterzugehen“, betont Vorstandsvorsitzender Nikolaus Juhász. Der Leiter des Personalmanagements der BKS Bank, Werner Laure, ergänzt: „Die Auszeichnung bestätigt die nachhaltige Verankerung gesundheitsfördernder Maßnahmen. Gleichzeitig ist sie für uns Ansporn, am Thema dranzubleiben“.

Die Gesunderhaltung und damit auch die Gesundheitsförderung ist in der BKS ein zentrales Thema und wird vom Management bewusst forciert. Vorzeigeprojekt ist das jährliche Gesundheitsprojekt „Gesund durch die Bank“, das heuer bereits zum 20. Mal durchgeführt wird. Rund 5.000 Mitarbeiter haben bereits daran teilgenommen. Zusätzlich zum jährlichen Gesundheitsprojekt gibt es zahlreiche weitere Angebote, wie zum Beispiel Impfaktionen, Blutspendeaktionen oder auch Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen. Damit ermöglicht die BKS Bank ihren Mitarbeitenden einen unkomplizierten Zugang zu medizinischen Leistungen und stärkt damit gezielt die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden für ihren Körper und ihre psychische Gesundheit.

Über das BGF-Gütesiegel

Verliehen wird das begehrte Gütesiegel von der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und ist jeweils für drei Jahre gültig. Derzeit tragen 568 heimische Unternehmen in Österreich das Gütesiegel. In Kärnten nahmen Ende März 29 Betriebe die Auszeichnung entgegen. Das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung besteht bereits seit 25 Jahren und punktet auch heuer wieder mit Rekordzahlen. Mittlerweile erreicht das BGF-Gütesiegel 718.973 Beschäftige in 2.429 Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen in ganz Österreich.