ÖNORM B 1131 trat am 15. April 2026 in Kraft – Bauwerksbegrünung zum ersten Mal direkt im Bauwesen verankert.

Österreich baut seine Vorreiterrolle in der EU bei Begrünungsstandards weiter aus und gibt damit auch künftig die Richtung vor: Mit der Veröffentlichung der ÖNORM B 1131 – Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken (Anforderungen an Planung, Ausführung, Pflege) wird Bauwerksbegrünung erstmals verbindlich im Bauwesen verankert. Als einziges EU-Land mit eigenen Normen für Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung schafft Österreich damit eine durchgängige Grundlage für Planung und Umsetzung. Nach fünf Jahren intensiver Überarbeitung liegt jetzt ein Regelwerk vor, das aktuelle Entwicklungen wie Solargründächer, Retentionslösungen und biodiversitätsfördernde Systeme systematisch integriert und damit zentrale Anforderungen an klimaangepasstes Bauen klar definiert.

Bauwerksbegrünung wird fixer Bestandteil

Mit der neuen ÖNORM B 1131 (Herausgeber: Austrian Standards International) wird Bauwerksbegrünung zum ersten Mal direkt im Bauwesen verankert. Der Wechsel von der bisherigen L Norm zur B Norm ist dabei mehr als ein formaler Schritt. Begrünte Dächer und Decken werden nicht länger als Zusatz behandelt, sondern als integraler Bestandteil der Planung, Ausschreibung und Ausführung mit klar definierten Anforderungen über alle Projektphasen hinweg. Die Norm baut auf einer österreichweiten Entwicklung auf, die seit Jahren vorangetrieben wird, von der ONR 121131 im Jahr 2002 über die ÖNORM L 1131 im Jahr 2010 bis hin zur aktuellen B Norm 2026.

Ein Regelwerk mit nationaler und EU-weiter Signalwirkung

Im europäischen Vergleich nimmt Österreich bei Begrünungsstandards eine Sonderstellung ein. Als einziges EU-Land existieren eigenständige Normen für Dach, Fassaden und Innenraumbegrünung und damit ein durchgängiger Rahmen für Bauwerksbegrünung am, auf und im Gebäude.

Was ändert sich konkret auf Österreichs Dächern:

Mehr Sicherheit in der Planung

Die neue ÖNORM B 1131 bringt klare Vorgaben für zentrale Anforderungen in Planung und Umsetzung. Dazu zählt vor allem das definierte Brandverhalten aller Dachbegrünungskategorien, das zusätzliche Sicherheit in der Brandschutzplanung schafft und bestehende Unsicherheiten reduziert.

Multifunktionelle Nutzungen werden Standard

Solargründächer sind nun ebenso standardisiert wie Retentionsgründächer, die aktuell noch als Sonderbauweise gelten, aber bereits als wichtiger Baustein für das Regenwassermanagement gelten.

Technische Anforderungen für die Umsetzung

Anforderungen an Substrate und Dränschichten wurden vereinfacht und präzisiert, Prüfmethoden klar geregelt und an die Praxis angepasst, sowohl in der Herstellung als auch nach der Ausführung, mit direktem Bezug zu bestehenden Zertifizierungen.

Mehr Klarheit im Detail, angepasst an den Klimawandel

Zusätzlich definiert die Norm konkrete Anforderungen an Ausführungsdetails wie vegetationsfreie Streifen bei Dachrändern sowie Ausnahmen für kleinere Flächen. Gleichzeitig wird der Mindeststandard für Dachbegrünung neu festgelegt, mit einer Mindestaufbauhöhe des extensiven Gründaches von 10 cm und mindestens 8 cm Substrat, während reduzierte Varianten künftig nicht mehr als Standard gelten.

Stärkerer Fokus auf Biodiversität

Die Norm stärkt den Einsatz entsprechender Elemente, die Kombination unterschiedlicher Begrünungstypen sowie die Verwendung standortgerechter, heimischer Pflanzen.