Um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erreichen, hat sich die größte deutsche Baufirma Hochtief einfach über österreichische Gesetze hinweggesetzt, berichtet Roman Rusy von der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft, die auch Schutzverband gegen Umweltkriminalität ist: „Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft ist dagegen mit Erfolg eingeschritten“.
Aus der Asfinag-Ausschreibung zum Ausbau der Ostautobahn zwischen Flughafen und Fischamend ist 2013 Hochtief Infrastructure GmbH als Sieger hervorgegangen. In dessen Rahmen galt es erhebliche Mengen von Baurestmassen für späteres Recycling zwischenzulagern, so Rusy: „Hochtief hat anfangs dazu mit nahen Deponien Gespräche geführt, sich dann jedoch entschlossen, die mineralischen Abfälle ungesichert zwischen B9 und Flughafen abzulagern. Auch wenn Baurestmassen keine akute Umweltgefährdung darstellen, wären von Gesetzes wegen dafür zumindest eine dichte Fläche samt Sickerwassererfassung sowie eine entsprechende behördliche Bewilligung notwendig gewesen. Das aber hätte Zeit und Geld gekostet. Gesamthaft betrachtet ergibt sich, dass Hochtief durch das rechtswidrige Handeln in der Lage war, billiger anzubieten als die Mitbewerber“.
Einer Aufforderung das sittenwidrige Handeln einzustellen, sprich ein Zwischenlager einzurichten und genehmigen zu lassen, ist Hochtief nicht nachgekommen, erzählt Rusy weiter: „Vielmehr wurde laufend weiter deponiert. Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft hat daher am 26.1.2015 beim Handelsgericht Wien eine Klage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eingebracht. Das Verfahren war auch insofern von besonderem Interesse, da bei öffentlichen Auftraggebern oft der Irrglaube vorherrscht, eine Baugenehmigung wäre auch ein Persilschein zur Abfallbehandlung. Im Zuge von Bauarbeiten anfallende Abfälle dürfen aber nur direkt am Anfallsort genehmigungsfrei verarbeitet werden. Eine Zwischenlagerung bedarf, auch wenn davon keine Umweltgefahren ausgehen, immer einer abfallrechtlichen Genehmigung“.
Hochtief bestritt vor dem Handelsgericht Wien die Rechtswidrigkeit ihres Handelns: „Nach dem Motto „Frechheit siegt“ wurde von der deutschen Baufirma sogar behauptet, Überprüfungen der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hätten keine Beanstandungen ergeben“, so Roman Rusy. „Dem vom Gericht beigeschafften Akt der NÖ Landesregierung war dann aber genau das Gegenteil zu entnehmen. Vielmehr wurde die beklagte Partei, beziehungsweise die von ihr beauftragten Personen, von der Behörde immer wieder auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Bewilligung hingewiesen. Dadurch wurde schließlich auch die wissentliche Gesetzesverletzung zur Erlangung eines höheren Profits evident“. Um einer Verurteilung zu entgehen, hat sich Hochtief in der Verhandlung am 12.6.2015 der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft unterworfen, einen Unterlassungsvergleich abgeschlossen und verpflichtet die Kosten des Verfahrens zu tragen, berichtet der Repräsentant der Gesellschaft. „Damit konnte die Angelegenheit glimpflich abgeschlossen werden, im Wiederholungsfall aber droht dem deutschen Bauunternehmen eine empfindliche Beugestrafe“, erläutert Roman Rusy.
Der Verein Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft - Schutzverband gegen Umweltkriminalität, setzt sich aus Entsorgungsunternehmen mit Schwerpunkt Bauwirtschaft zusammen. Von den in Österreich jährlich anfallenden 50 Mio. Tonnen Abfall stellen mehr als die Hälfte Baurestmassen, Bodenaushub, Baustellenabfälle oder andere mineralische Abfälle dar. In dem Verein sind nahezu alle wichtigen Bauunternehmen des Landes direkt oder durch ihre Umwelttöchter vertreten. Hauptaufgaben sind Interessenvertretung und Informationsarbeit. „Außerdem schreitet die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft - Schutzverband gegen Umweltkriminalität, ähnlich wie der Schutzverband der WKO, gegen unlauteren Wettbewerb ein. Schwarze Schafe, die sich auf Kosten der lauteren Firmen durch Übertretung gesetzlicher Vorschriften wirtschaftliche Vorteile verschaffen, werden zivilrechtlich nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt. Leider nehmen die Rechtsverletzungen immer mehr zu. Gründe dafür sind der Wettbewerbsdruck und ein geringes Verfolgungsinteresse der Behörden. Diese Missstände zwingen Unternehmen gerade dazu, das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen“, ist der Repräsentant der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft überzeugt.