26 Mär 2021
/
Autor:
red/ag
/ Pixabay/CCO Public Domain/Foto-Rabe
Die Erste Group reagiert damit auf die erhöhte Dringlichkeit durch die steigenden globalen Temperaturen und verschärft ihre Finanzierungsparameter für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kraftwerkskohle. „Die Corona-Pandemie ist eine offensichtliche Chance für einen ökologischen Umschwung der gesamten Wirtschaft. Ich bin der Überzeugung, dass zukünftiges Wachstum aus nachhaltigen Projekten kommen muss“, erklärt Bernd Spalt, CEO der Erste Group, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Richtlinie durch den Vorstand der Erste Group.
Beendigung der Geschäftsaktivitäten im Kohlesektor
Die im Pariser Abkommen von 2015 festgelegte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C kann nur erreicht werden, wenn die Nutzung von Kohle als Energiequelle bereits bis 2030 ausläuft [siehe IPCC Bericht, 2014]. Aus diesem Grund verpflichtet sich die Erste Group, ihre Finanzierungen für die Sektoren Kraftwerkskohleabbau und Kohleverstromung schrittweise zu reduzieren. Das Ziel ist es, das Netto-Engagement bis 2030 auf null zu reduzieren.
In Bezug auf Kohle hat die Erste Group bereits jetzt ein geringes relatives Engagement im Kohlebergbau, aber der Energiemix der Produzenten in der CEE-Region spiegelt oft die Energiequellen der Länder wider. Zählt man alle Engagements bei Produzenten mit einem Kohleanteil von mehr als 10 % in ihrem Energiemix zusammen, liegt der Anteil mit einem Bezug zur kohlebefeuerten Stromerzeugung, bereits jetzt bei weniger als 0,3 % vom gesamten Kreditportfolio der Erste Group.
Die Energiegewinnung aus Kohle trägt maßgeblich zum Temperaturanstieg auf unserem Planeten bei und hat damit Auswirkungen auf die Gesellschaft und künftige Generationen im Hinblick auf den Erhalt der Umwelt, die Menschenrechte sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Durch die Verschärfung ihrer Parameter für die Finanzierung Kohle-bezogener Aktivitäten, bezieht die Erste Group eine klare Position und schließt sich anderen führenden Finanzinstitutionen an.
Strenge Guidelines und schrittweiser Ausstieg
Als Ergebnis der aktualisierten Richtlinie sind neue Direktfinanzierungen von kohlespezifischen Investitionen oder Cashflows im Zusammenhang mit dem Kohleabbau, der Kohleverarbeitung, der Koksverarbeitung oder der kohlebasierten Energieerzeugung nicht mehr zulässig. Ausgeschlossen werden zudem Förderungen zur Erweiterung, Modernisierung und Wartung bestehender Anlagen sowie die Finanzierung von Lieferketten, die sich direkt der Erstellung von Anlagen des Kohlebergbaus oder kohlebasierter Kraftwerke widmen. Darüber hinaus werden Unternehmen oder Unternehmensgruppen, die ihre (installierten) Kapazitäten im Bereich des Kohlebergbaus oder der Kohleverstromung erweitern, sowie Unternehmen, die mehr als 25 % ihrer Einnahmen aus dem Kohlesektor erzielen, nicht mehr finanziert. Auch der Handel mit Kohle als Rohstoff, die Lagerung und Verarbeitung von Kohle werden nicht mehr für Finanzierungen durch die Erste Group in Frage kommen.
Bestehende Finanzierungsengagements mit direkter Kohle-Asset-Finanzierung werden bis zum Auslaufen der bestehenden Verträge fortgesetzt; revolvierende Verträge in diesem Bereich werden nicht über das Ende des Jahres 2023 hinaus verlängert.
Insbesondere in der CEE-Region ist Kohle nach wie vor ein relevanter Faktor zur Gewährleistung der Energiesicherheit und dient in einigen Ländern der Region weiterhin als wichtige Primärenergiequelle für Fern- und Nahwärme. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Abhängigkeiten möchte die Erste Group den Ausstieg aus der Kohle in der Region unterstützen, ohne dabei Kompromisse bei der Energiesicherheit und bei ihrer sozialen Verantwortung einzugehen. Auf der Grundlage dieser Überlegungen wird die Erste Group eingehende Gespräche mit relevanten Firmenkundinnen und -kunden führen, damit diese bis Ende 2023 glaubwürdige Übergangspläne aufstellen können. „Wir werden die Kunden bei ihren Bemühungen unterstützen, innerhalb des Zeitrahmens bis 2030 aus der Kohleenergie auszusteigen“, sagte Spalt.